Versicherungsschutz

Als Vereinsmitglied sind Sie versichert beim Bergsport.


Die Seite des Bundesverbandes gibt Auskunft zu Ihrem Versicherungsschutz.

Über eine Reihe von Zusatzversicherungen können Sie sich hier informieren.

Neue Bestimmungen für Skifahrer*Innen in Italien ab 01.01.2022


Januar 2022

Neue Sicherheitsbestimmungen in Italien und Südtirol für Wintersportler*innen

Mitgliedersporthaftpflichtversicherung – Versicherungsnachweis für Italien

Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Hier findet Ihr eine Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte: Bestätigung Sporthaftpflicht Skifahren Italien

Weitere Infos findet Ihr auf der Homepage des Bundesverbandes:

 


Mai 2021

Neue Regelungen im ASS und RSF bzgl. Reisewarnung und Pandemie